Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip

Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip, welches das Thema Maklerprovision in der Immobilienbranche neu geregelt hat: Demnach ist der Makler vom Besteller zu bezahlen, also der Person, die den Auftrag in Schriftform erteilt hat. Das klingt zunächst einfach, stellt in der Praxis jedoch durchaus Hürden auf. Was ist also beim Bestellerprinzip genau zu beachten?

Das Bestellerprinzip bei Vermietungen von Immobilien

Grundsätzlich greift das Bestellerprinzip bei allen Haus- und Wohnungsvermietungen im Privatbereich – gewerbliche Immobilien sind ausdrücklich ausgenommen. Darüber hinaus gelten aber auch andere Ausnahmen, zum Beispiel bei möblierten Wohnräumen, kurzfristigen Vermietungen oder einem dringenden sozialen Bedarf an Wohnraum. Die im Jahr 2015 vorgenommene Gesetzesänderung bezieht sich demnach auf die Bezahlung der Provision. 

Was beim Verkauf oder Kauf von Immobilien nach wie vor klar geregelt ist, dass nämlich entweder Käufer, Verkäufer oder beide Parteien eine bestimmte Provision für die erbrachten Dienstleistungen des Immobilienmakler zu bezahlen haben, wurde für die Vermietung neu geordnet: Bestellt ein Wohnungssuchender den Makler, dann hat er auch die Provision zu bezahlen. Beauftragt hingegen ein Vermieter einen Makler mit der Vermietung eines Objektes, muss er auch für die Dienstleistungen aufkommen und die Provision übernehmen.

Das neue Prinzip auf einen Blick:

  • Bis 2015 war der Eigentümer für die Provision für eine Vermietung zuständig.
  • Seit 2015 ist die Person in der Pflicht, die den Makler beauftragt.
  • Die neuen Regelungen gelten mit einigen Ausnahmen bei Vermietungen von Wohnhäusern und Wohnungen.
  • Die Höhe der Provision wird mit dem Makler ausgehandelt, meist sind ein bis zwei monatliche Kaltmieten fällig.
  • Verkauf und Kauf von Immobilien sind davon nicht betroffen.

Wichtig:

Als seriöse Immobilienmakler halten wir uns streng an die gesetzlichen Vorgaben – Sie werden auf dem Markt mit Sicherheit auf andere Angebote stoßen. 

Der Hintergrund: Vor- und Nachteile des Bestellerprinzips

Sind Sie auf der Suche nach einem Mietobjekt, können wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler wertvolle Unterstützung anbieten: Wir nehmen Ihren Bedarf genau auf, sondieren den Markt und präsentieren Ihnen eine zu Ihren Ansprüchen passende Auswahl. Selbstverständlich organisieren wir die Besichtigungen, führen die Vorgespräche mit den Vermietern und sorgen für den Abschluss rechtskonformer Verträge. Diese Leistungen verursachen Kosten, die mit der Provision abgegolten werden. 

Für Vermieter stellt sich die Situation ähnlich dar: Beauftragen Sie uns als Immobilienmakler mit der Vermarktung eines Objektes, schalten wir in den relevanten Medien Inserate, sondieren die Anfragen und recherchieren den Hintergrund der Mietkandidaten. Sie erhalten von uns eine Auswahl vorgelegt, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. In diesem Fall tragen Sie als Vermieter unsere Vergütung.

Damit generieren Sie entscheidende Vorteile – und das unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Sie können sich auf professionelle Dienstleistungen verlassen:

  • prägnante und authentische Präsentation des Objektes
  • Veröffentlichung von Inseraten in relevanten Medien
  • Sondierung der eingehenden Anfragen
  • Präsentation der in Frage kommenden Auswahl
  • Abschluss rechtskonformer Verträge

Wichtig:
Auch wenn viele Vermieter zunächst einen Nachteil darin sahen, für die Vermarktung der Immobilie selbst aufkommen zu müssen, profitieren sie doch letztendlich von der Professionalität eines Immobilienmaklers. Die Provisionszahlung ist nun klar geregelt.

Fazit: Das Bestellerprinzip in der Vermietung

Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien: Wer den Makler beauftragt, hat auch für dessen Vergütung aufzukommen – entweder Vermieter oder Mieter.

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Thomas Geneit Geneit Immobilien
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